Nach der Rsp des VwGH können Kreditzinsen für die Anschaffung des PKW neben dem amtlichen Kilometergeld nicht geltend gemacht werden, obwohl sie in der Pauschalierung nicht berücksichtigt sind. Im Beitrag werden jene Indexpositionen gewichtet angeführt, aus denen das amtliche Kilometergeld ermittelt wird.