Die Frage der Zulässigkeit des Downstream-Mergers (Verschmelzung der Mutter auf die Tochter) hat in jüngster Vergangenheit einige Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Im Beitrag wird die Funktion des § 52 AktG bei der Verschmelzung downstream untersucht (Replik zu Aman, „Down Stream Fusion“, ).