Die Autorin vertrat in ÖStZ 23/24/95, 469, die Ansicht, dass die Rückzahlung von Gesellschafterzuschüssen in Form von Gewinnausschüttungen nicht als Ertrag, sondern als Anschaffungskostenminderung zu behandeln sei. Zöchling trat dieser Auffassung in ÖStZ 3/96, 54, entgegen. Im nunmehrigen Beitrag setzt sich die Autorin eingehend mit den Argumenten Zöchlings auseinander und kommt zu dem Ergebnis, seine Rechtsansicht verstoße gegen das Realisationsprinzip.