Mag. Dr. Peter TakacsÖStZ 1996, 305 Heft 12 v. 15.6.1996
Nach Abs 4 des § 11 UmgrStG sind Umwandlungen nach § 7 leg cit von den Kapitalverkehrsteuern befreit, wenn die übertragende Körperschaft am Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung in das Firmenbuch länger als zwei Jahre besteht.