Ausgehend vom Erkenntnis vom 11. 6. 1988, B 1014/87, mit dem der VfGH die unterschiedliche gebührenrechtliche Behandlung der Übertragung von GmbH-Anteilen und Aktien für sachlich gerechtfertigt gehalten hat, behandelt der Autor die Frage, ob auch die nunmehr bestehende Rechtslage nach der EU-Anpassung einer neuerlichen verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.