Der BFH hat in mehreren Urteilen die Auffassung vertreten, dass erfolglose Unternehmungsgründungen, die über Vorbereitungshandlungen nicht hinausgegangen sind, keine Unternehmereigenschaft begründen; daher gebe es auch keinen Vorsteuerabzug. Der EuGH hat diese Rechtsprechung korrigiert. Die Autoren stellen diese Entscheidungen und ihre Bedeutung für Deutschland und Österreich kurz dar.