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EuGH: Vorsteuerabzug auch für „erfolglose Unternehmer“ (Jann/Schuch, RdW 3/1996, 132)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1996, 279 Heft 10 v. 15.5.1996

Der BFH hat in mehreren Urteilen die Auffassung vertreten, dass erfolglose Unternehmungsgründungen, die über Vorbereitungshandlungen nicht hinausgegangen sind, keine Unternehmereigenschaft begründen; daher gebe es auch keinen Vorsteuerabzug. Der EuGH hat diese Rechtsprechung korrigiert. Die Autoren stellen diese Entscheidungen und ihre Bedeutung für Deutschland und Österreich kurz dar.

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