Wird ein begünstigt besteuerter Bezug zurückgezahlt, dann kürzt die Rückzahlung nach dem Gesetz den normal versteuerten Bezug. Der VwGH bestätigte jüngst diesen nach Ansicht des Autors kaum zu rechtfertigenden Vorteil.
Wird ein begünstigt besteuerter Bezug zurückgezahlt, dann kürzt die Rückzahlung nach dem Gesetz den normal versteuerten Bezug. Der VwGH bestätigte jüngst diesen nach Ansicht des Autors kaum zu rechtfertigenden Vorteil.