Im Artikel wird die Rechtslage nach dem Privatstiftungsgesetz (betriebliche Veranlassung - Abzugsfähigkeit, Stiftung als Unterstützungskasse oder Zukunftssicherungsmaßnahme und Arbeitnehmer als Begünstigte) und nach dem Strukturanpassungsgesetz 1996 (Dotierung der Privatstiftung, Besteuerung der Arbeitnehmerförderungsstiftung und der Arbeitnehmer) dargestellt und abschließend gewürdigt.