Mit dem EU-GesRÄG finden unter anderem die Begriffe der kleinen und der mittelgroßen Kapitalgesellschaften Einzug ins österreichische HGB. Dadurch besteht nun auch eine Prüfungspflicht bei „mittelgroßen“ Kapitalgesellschaften. Der Beitrag befasst sich auch mit der Frage, inwieweit der Steuerberater der Gesellschaft als Jahresabschlussprüfer ausgeschlossen ist.