Der Beitrag erörtert an einigen praktischen Beispielen die für Österreich neuen Probleme der Auslegung und Umsetzung sekundären Gemeinschaftsrechts und nimmt dabei zu den möglichen Folgen von Umsetzungsfehlern auf den in der EuGH-Judikatur entwickelten Ebenen der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien, der richtlinienkonformen Interpretation nationalen Rechts und der Staatshaftung Stellung.