vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unvereinbarkeit von Pflichtprüfung und Steuerberatung (Bertl, RWZ 3/1996, 94)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Verfahren, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1996, 277 Heft 10 v. 15.5.1996

Der Jahresabschlussprüfer darf bei der Erstellung des von ihm zu prüfenden Jahresabschlusses nicht mitwirken. Grundsätzlich ist aber in gewissen Grenzen eine laufende Steuerberatung mit der Durchführung der Pflichtprüfung vereinbar. Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 23. 11. 1995 zieht jedoch sehr enge Grenzen der Vereinbarkeit. Der Autor würdigt dieses Judikat aus österreichischer Sicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!