Der Autor untersucht die Frage, inwieweit österreichische Instanzen - insbesondere der Berufungssenat nach § 270 BAO - berechtigt sind, dem EuGH Rechtsfragen in einer Art Zwischenverfahren zur „Vorab“-Entscheidung vorzulegen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und in welcher Form diese Vorlage abläuft. Abschließend erläutert er die Wirkung eines derartigen Urteils durch den EuGH.