§§ 105, 107 ArbVG
Unterliegt das Arbeitsverhältnis dem österreichischen Vertragsstatut, ist kollisionsrechtlich iSd Art 8 Rom I-VO auch der allgemeine Kündigungsschutz nach § 105 Abs 3 bis 7, § 107 ArbVG anwendbar. Dieser setzt aber materiell-rechtlich auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das Vorhandensein eines in Österreich gelegenen Betriebs voraus.

