vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Jubiläumsgeld

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2026/2ÖJZ 2026, 34 - 35 Heft 1 v. 19.12.2025

§ 19c Abs 1 Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereichs geltenden Fassung

Das Jubiläumsgeld zum 35-jährigen Dienstjubiläum gebührt nach ununterbrochener Dauer des Dienstverhältnisses über einen Zeitraum von 35 Jahren. Dienstjahre sind unter Einbeziehung des ersten Tages der Diensterbringung zu berechnen. Auf den Jahrestag des Dienstantritts kommt es daher nicht an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!