§§ 12a, 46a, 46b MRG
Die Präklusionsbestimmung des § 12a Abs 2 MRG (sechs Monate nach Anzeige der Veräußerung des Unternehmens) ist nach mittlerweile stRsp auf die Mietzinsanhebung nach § 46a Abs 2 MRG (Anhebungsrecht des Vermieters nach dem Tod des Geschäftsraummieters) analog anzuwenden.