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Präklusion der Fünfzehntel-Anhebung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/27ÖJZ 2025, 97 Heft 2 v. 21.1.2025

§§ 12a, 46a, 46b MRG

Die Präklusionsbestimmung des § 12a Abs 2 MRG (sechs Monate nach Anzeige der Veräußerung des Unternehmens) ist nach mittlerweile stRsp auf die Mietzinsanhebung nach § 46a Abs 2 MRG (Anhebungsrecht des Vermieters nach dem Tod des Geschäftsraummieters) analog anzuwenden.

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