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Strittige Leistungsstörungsansprüche beim Freihandverkauf als Sondermasseforderungen im Insolvenzverfahren

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/28ÖJZ 2025, 97 - 101 Heft 2 v. 21.1.2025

§§ 210, 215, 270 EO; § 120 IO

Beim Freihandverkauf durch den Insolvenzverwalter nach § 120 IO handelt es sich bei unbefriedigten Leistungsstörungsansprüchen des Erwerbers (wie insb Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche nach § 933a ABGB) um Sondermasseforderungen, die gem § 210 EO angemeldet werden müssen, um an der Verteilung der (ungeminderten) Sondermasse teilzunehmen.

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