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Außerordentliche Wiederaufnahme

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/274ÖJZ 2025, 880 - 881 Heft 14 v. 1.10.2025

§ 362 Abs 1 Z 2 StPO

Stellt sich heraus, dass die E eines OLG auf einer in tatsächlicher Hinsicht objektiv falschen Verfahrensgrundlage ergangen ist, ohne dass diesem solcherart ein Rechtsfehler unterlaufen wäre, kommt auf Antrag der GenProk analoge Anwendung des § 362 Abs 1 Z 2 StPO durch den OGH in Betracht.

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