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Doppelrelevante Tatsachen im Schiedsverfahren

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/273ÖJZ 2025, 879 - 880 Heft 14 v. 1.10.2025

§ 592 Abs 1, § 611 Abs 2 Z 1 ZPO

Dem Schiedsgericht ist es nicht verwehrt, seine Zuständigkeit beweisfest zu prüfen und gegebenenfalls seine Unzuständigkeit auszusprechen, bloß weil der SchiedsKl einen von einer Schiedsklausel umfassten Sachverhalt behauptet.

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