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Unterbringung wegen Entfremdung unbarer Zahlungsmittel

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/279ÖJZ 2025, 886 - 887 Heft 14 v. 1.10.2025

§ 21 Abs 3 StGB

Das Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB kommt als Anlasstat für eine Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB in Frage.

15 Os 34/25a

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