§ 191 ABGB (§ 143 ABGB)
Eine Adoption unter Verwandten ist dann unzulässig, wenn die durch die Adoption angestrebte Rechtsstellung des Kindes ohnehin schon besteht. Dies gilt etwa für die Adoption des unehelichen Kindes durch den leiblichen Vater oder der (bei der Geburt vertauschten) Tochter durch die leibliche Mutter.

