Der Markt für Tabakerzeugnisse erfährt eine Reihe von Neuentwicklungen, bei denen Tabak durch Rauchen, Verdampfen oder Erhitzen konsumiert werden kann. All diese Tabakerzeugnisse unterliegen dem Tabakrecht, das mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes von Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der Umgebung die Hersteller von Tabakerzeugnissen einem strikten Regelungsregime unterwirft. Neuartige Tabakerzeugnisse sind - im Gegensatz zu anderen Tabakerzeugnissen - einem Zulassungsverfahren vor dem Inverkehrbringen unterworfen. Die Praxis entsprechender Zulassungsverfahren zeigt, dass die diesbezüglichen Bestimmungen unterschiedlich ausgelegt werden und Unsicherheiten in der Durchführung dieser Verfahren bestehen. Auch der VwGH hat nicht abschließend geklärt, bei Vorlage welcher Unterlagen von einer Erfüllung aller Zulassungskriterien auszugehen und die Zulassung daher zu erteilen ist.

