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Plädoyer für einen großzügigeren Ersatz von Schockschäden - Gedanken aus Anlass von OGH 2 Ob 12/25s

Aus dem Österreichischen Juristischen Archiv (ÖJA)AufsatzStefan Perner, Martin SpitzerÖJZ 2025/115ÖJZ 2025, 767 Heft 13 v. 11.9.2025

Felix Artner, ÖJA 2025/8, 236 unter www.rdb.at

Schockschäden werden nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs nicht schlechthin, sondern nur dann ersetzt, wenn der Schockgeschädigte ein naher Angehöriger eines Primärgeschädigten ist oder an dieser Primärschädigung "qualifiziert beteiligt" ist.

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