Felix Artner, ÖJA 2025/8, 236 unter www.rdb.at
Schockschäden werden nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs nicht schlechthin, sondern nur dann ersetzt, wenn der Schockgeschädigte ein naher Angehöriger eines Primärgeschädigten ist oder an dieser Primärschädigung "qualifiziert beteiligt" ist.

