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"Kauf auf Rechnung" ist nicht nur Zahlungsmodalität, sondern Angebot zur Verkaufsförderung, sodass über die Bedingungen aufgeklärt werden muss

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturChristoph BrennÖJZ 2025/101ÖJZ 2025, 697 - 698 Heft 11 v. 29.7.2025

Art 6 lit c der EC-RL 2000/31/EG ist dahin auszulegen, dass eine Werbeaussage auf der Website eines im Onlinehandel tätigen Unternehmens, mit der auf eine bestimmte Zahlungsmodalität hingewiesen wird, unter den Begriff "Angebot zur Verkaufsförderung" iS dieser Bestimmung fällt, sofern diese Zahlungsmodalität dem Adressaten dieser Aussage einen objektiven und sicheren Vorteil verschafft, der sein Verhalten bei der Entscheidung für eine Ware oder Dienstleistung beeinflussen kann.

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