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Gewerbsmäßig schwerer Diebstahl bedarf klarer Feststellungen

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/178ÖJZ 2024, 575 - 576 Heft 9 v. 5.6.2024

§ 130 Abs 2 erster Fall StGB (§ 70 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StGB)

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