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Auskunftsobliegenheiten im Deckungsprozess?

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/113ÖJZ 2024, 373 - 375 Heft 6 v. 4.4.2024

§ 34 Abs 1 VersVG; Art 8.1.1. ARB 2005

Beabsichtigt die Versicherungsnehmerin die (aktive) Anspruchsverfolgung, kann der beklagte Rechtsschutzversicherer im Deckungsprozess neben der Bestreitung des Deckungsanspruchs (dem Grund nach) nicht auch Auskunftsobliegenheiten der Versicherungsnehmerin einfordern, die ihm nicht die Leistungsprüfung ermöglichen, sondern den bereits gefassten Entschluss, keine Deckung zu gewähren, weiter untermauern sollen.

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