vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sichern eines Kfz gegen Abrollen

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/112ÖJZ 2024, 372 - 373 Heft 6 v. 4.4.2024

§ 61 VersVG

Der Verstoß gegen Schutzgesetze wie die StVO bedeutet als solcher nicht schon grobe Fahrlässigkeit, vielmehr muss der ohne Zweifel objektiv besonders schwere Verstoß auch subjektiv schwerstens vorwerfbar sein.

7 Ob 127/23m

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!