Da die hohe Politik im Schadenersatzrecht offenbar nur Handlungsbedarf sieht, wenn es um Almkühe (BGBl 2019/69) oder (Allee-)Bäume geht, hat das Justizministerium nun einen Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 - HaftRÄG 2024), zur allgemeinen Begutachtung bis 21.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

