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Unfallversicherung - Sturz mit dem Trial-Motorrad

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/274ÖJZ 2024, 947 - 949 Heft 15 v. 23.10.2024

Art 21.1.1 AUVB 2019

Zweck der Obliegenheit nach Art 21.1.1 AUVB 2019 ("Führerscheinklausel") ist, das Risiko von Versicherungsfällen durch ungeschulte, unerfahrene Kfz-Lenker auszuschalten, das auch auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr besteht.

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