Art 24.6.2 ARB 2007
Art 24.6.2. Satz 1 ARB gewährleistet für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer den von ihm gewünschten nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes vom bisherigen Mietobjekt auf das Nachfolgeobjekt. Art 24.6.2. Satz 2 ARB führt zu einer Vorverlagerung des Beginns des Versicherungsschutzes für die Ersatzwohnung.