Mit Erkenntnis vom 9. 2. 2023, G 223/2022, hob der VfGH Bestimmungen des ABGB betreffend die Rangfolge der Obsorge bei Verhinderung der Eltern wegen Verstoßes gegen das BVG über die Rechte von Kindern als verfassungswidrig auf.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.