Der EuGH hat jüngst Auskunft zum Ersatz ideeller Schäden bei Datenschutzverletzungen gegeben (C-300/21 ). Ungeklärt war (und ist), wie mit Bagatellfällen umzugehen ist, die normale Menschen nicht so erschüttern, dass ideelle Schäden merkbar wären.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.