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Angeordnetes Abtreten des Angekl, Unschuldsvermutung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/90ÖJZ 2023, 309 - 311 Heft 5 v. 28.3.2023

§ 250 StPO (§ 271 Abs 1 StPO)

Der Inhalt des HVProt muss in Hinsicht auf die von § 250 Abs 2 StPO verlangte Mitteilung nur den Anforderungen des § 271 Abs 1 Z 4 StPO genügen.

§ 345 Abs 1 Z 8 StPO (§§ 321, 323 Abs 1, 327 Abs 1 StPO)

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