Die laesio enormis ist grundsätzlich auf den Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen anwendbar, sofern der aleatorische Charakter der Vereinbarung im Einzelfall nicht überwiegt. Diese Einzelfallbezogenheit stellt die Kautelarpraxis vor Schwierigkeiten. Der Beitrag untersucht Möglichkeiten, Laesio-Anfechtungen durch vertragliche Vorkehrungen hintanzuhalten. Auf Aufgriffsrechte in Gesellschafts- oder Syndikatsverträgen ist die laesio enormis nach Auffassung des Autors generell nicht anwendbar.