Mangels gesetzlicher Regelungen basieren die derzeit in Österreich existierenden Pfandsysteme für Mehrweg-Getränkeleergebinde allein auf privatautonomen Vereinbarungen. Hinter dem Phänomen des Flaschenpfands können unterschiedliche rechtliche Konstruktionen stecken. Im Verbrauchergeschäft liegt typischerweise eine Auslobung iSd § 860 ABGB vor: Der Verbraucher kann die Auszahlung des Pfandbetrags für die Flaschen gegen jeden auslobenden Unternehmer erwirken. Zwischen Unternehmen ist ein mittels Barkaution abgesicherten Tauschvertrag zweckdienlich. Der Beitrag untersucht mögliche Gestaltungsvarianten und deren Praxistauglichkeit.