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Aussageverweigerung ist nur aufgeschoben überprüfbar

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/236ÖJZ 2023, 806 - 808 Heft 13 v. 13.9.2023

§ 515 ZPO

Ein Beschluss über die Frage der Rechtmäßigkeit einer Aussageverweigerung ist erst gemeinsam mit der nächsten anfechtbaren Entscheidung bekämpfbar.

1 Ob 231/22k

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