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Benennung des Auktors - prozessuale Wirkungen

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/237ÖJZ 2023, 808 - 810 Heft 13 v. 13.9.2023

§§ 22, 23 ZPO

Die Entscheidung zwischen dem Kl und dem namhaft gemachten Auktor im fortgesetzten Prozess begründet unmittelbare Rechtskraftwirkung gegen den bisherigen Bekl, der als Inhaber einer Hypothek in Anspruch genommen wird. Das Urteil ist auch gegen den bisherigen Bekl vollstreckbar, wenn er im Besitz der Sache geblieben war.

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