§ 27 Z 1 AngG; § 735 Abs 3 ASVG
Die Teilnahme des Kl, der als Angehöriger der COVID-19-Risikogruppe nach § 735 Abs 3 ASVG dienstfreigestellt war, an einer Sportschützenveranstaltung und das Abnehmen der Gesichtsmaske während des Gruppenfotos und bei der Siegerehrung bei sonstiger Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen begründet keine Vertrauensunwürdigkeit.