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Anzeigepflicht in der Krankenversicherung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2022/25ÖJZ 2022, 231 - 234 Heft 4 v. 7.2.2022

§ 16 Abs 1 VersVG

Wird nach bestimmten Erkrankungen gefragt, ist eine zu diesem Zeitpunkt beim Versicherungsnehmer diagnostizierte Erkrankung anzugeben. Darauf, dass sich die Diagnose später als unrichtig herausstellt, kommt es nicht an.

7 Ob 91/21i

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