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Keine analoge Anwendung des § 11c Abs 2 VersVG auf andere als ärztliche Gutachten

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2022/179ÖJZ 2022, 1232 Heft 23 und 24 v. 2.12.2022

§ 11c Abs 2 VersVG ist mangels Vorliegens einer Rechtslücke ausschließlich auf Gutachten anzuwenden, die aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erstattet wurden, daher nicht auf ein vom Versicherer eingeholtes kriminaltechnologisches Gutachten.

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