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Wirksamkeit des Notariatsakts trotz Verletzung der Belehrungspflicht

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2022/177ÖJZ 2022, 1230 - 1231 Heft 23 und 24 v. 2.12.2022

Verstöße gegen § 52 NO, die nicht in anderen Bestimmungen der Notariatsordnung genannt und dort mit Solennitätsverlust sanktioniert sind, berühren die Wirksamkeit des Notariatsakts nicht. Der Umstand, dass die in § 52 NO vorgesehene Belehrung nicht erteilt wurde, steht daher der Wirksamkeit eines Notariatsakts nicht entgegen.

2 Ob 44/22t

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