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Abschluss einer Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung muss vor der Ausbildung erfolgen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2022/2ÖJZ 2022, 41 - 42 Heft 1 v. 21.12.2021

Soll der Arbeitnehmer zum Rückersatz von Ausbildungskosten (und des während einer Ausbildung fortgezahlten Entgelts) verpflichtet werden, muss darüber noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden.

9 Ob A 85/21x

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