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Strafdrohung nach Maßgabe der UFeststellungen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/113ÖJZ 2022, 762 Heft 14 und 15 v. 8.7.2022

Gem § 61 Abs 1 Z 5 StPO gilt in der HV vor dem ER LG (abgesehen von dort genannten Ausnahmen) notwendige Verteidigung, wenn für die - nach den UFeststellungen begangene - Straftat eine drei Jahre übersteigende Freiheitsstrafe angedroht ist. Eine verfehlte Subsumtion ändert daran nichts.

13 Os 3/22y

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