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Keine gänzlich bedingte Nachsicht von Verbandsgeldbuße

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/114ÖJZ 2022, 763 Heft 14 und 15 v. 8.7.2022

In Verbandsverantwortlichkeitssachen, denen gerichtlich strafbare Finanzvergehen zugrunde liegen, sind die Grenzen der Zulässigkeit bedingter Nachsicht nach § 7 VbVG zu beurteilen, womit insoweit gänzlich bedingte Nachsicht der Verbandsgeldbuße nicht möglich ist.

13 Os 24/21k

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