§§ 1072, 1075 ABGB
Für eine "wirkliche Einlösung" iSd § 1075 ABGB ist wirkliche Zahlung oder ein tatsächliches Zahlungsanbot des Vorkaufsberechtigten notwendig.
7 Ob 187/21g
§§ 1072, 1075 ABGB
Für eine "wirkliche Einlösung" iSd § 1075 ABGB ist wirkliche Zahlung oder ein tatsächliches Zahlungsanbot des Vorkaufsberechtigten notwendig.
7 Ob 187/21g