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Tatsachenfeststellung als Gegenstand von Erneuerung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/56ÖJZ 2021, 384 - 385 Heft 8 v. 12.4.2021

Art 2 Abs 1 7. ZPMRK (§ 363a StPO)

Art 2 Abs 1 7. ZPMRK gewährt kein Grundrecht auf Beweisaufnahme im RMVerfahren.

12 Os 98/20h

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