§ 345 Abs 1 Z 5 StPO
Zwar haben Besch kein Recht "auf zumindest parteienöff Befundaufnahme"; Angekl steht es aber frei, den SV nicht nur zu Befund und GA zu befragen, sondern ihn auch im Zuge dieser Befragung mit der Verantwortung des Angekl zu konfrontieren.
12 Os 56/20g