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Zur Frage der Beweislastumkehr bei einem Sturz über eine defekte Stufe in einem Park

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/45ÖJZ 2021, 337 - 339 Heft 7 v. 29.3.2021

§ 1295 ABGB

Eine eingeschränkte Beweislastumkehr greift bereits dann Platz, wenn dem Geschädigten der Nachweis eines Schadens und der Kausalität sowie zumindest eines - ein rechtswidriges Verhalten indizierenden - objektiv rechtswidrigen Zustands gelungen ist.

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