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Sterbehilfe: Das VfGH-Erkenntnis zur Verfassungswidrigkeit des § 78 StGB in der Handlungsalternative des Hilfeleistens Ein Schritt in die richtige Richtung, aber ein Stopp auf halbem Weg?

BeitragAufsatzGloria BurdaÖJZ 2021/28ÖJZ 2021, 220 - 226 Heft 5 v. 1.3.2021

Am 11. 12. 2020 hat der VfGH in einem bemerkenswerten Erkenntnis, das wohl einen Meilenstein in der österreichischen Geschichte des Strafrechts darstellt, § 78 StGB in der Handlungsalternative des Hilfeleistens als verfassungswidrig aufgehoben. Soweit die Individualbeschwerde auch die Verfassungswidrigkeit des § 77 StGB geltend gemacht hatte, wurde sie allerdings zurückgewiesen. In diesem Beitrag werden die Entscheidungsgründe des VfGH bezüglich der Aufhebung des § 78 StGB erörtert sowie Überlegungen hinsichtlich möglicher Folgen dieses Erkenntnisses für § 77 StGB angestellt.

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