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Rechtspersönlichkeit des Lycée Français in Wien

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/29ÖJZ 2021, 226 - 228 Heft 5 v. 1.3.2021

§ 7 ArbVG

Das Lycée Franςais in Wien ist als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts eine juristische Person, die den Vorschriften des 1. Hauptstücks des I. Teils des ArbVG unterliegt und für die bei ihr bestehenden Arbeitsverhältnisse selbst kollektivvertragsfähig ist.

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